Monday 2 February 2015

Der Mann in der schwarzen Kutte

Der Mann in der schwarzen Kutte
by Hans Christof von Sponeck on 30-01-2015

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Prinz Zeid Raad al-Hussein, weisst darauf hin, dass es „völkerrechtlich sonnenklar sei, dass die Vereinigten Staaten, die die UN-Konvention gegen Folter von 1994 ratifiziert haben, jetzt die Pflicht haben, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten“


In der arabischen Welt kennt man Satar Jabar. Im Westen weiss man von ihm als ‚der Mann in der schwarzen Kutte‘. Das Bild des gefolterten Irakers im Gefängnis von Abu Ghraib ging um die Welt und erschütterte die Menschen.
Was in den US Gefängnissen von Bagram in Afganistan, in Abu Ghraib und Camp Cropper im Irak an
Stoppt die Folter: Rechenschaftspflicht: Ja – Straffreiheit: Nein
Wenn Sie die Petition noch nicht unterschrieben haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie dies jetzt tun würden. Bislang haben wir über 2000 Unterschriften, aber unser Ziel ist mindestens 10 000. Daher bitten wir Sie, diese Petition auf Ihre Facebook-Seite zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit,
im Namen des BRussells Tribunal, Hans von Sponeckund Denis Halliday.
Frevelhaftem  geschah, wurde immer wieder als das Vergehen einzelner dargestellt. Einfache Soldaten wie Charles Graner und Lynnie England, deren Bilder in den Fotoalben der Brutalität verewigt sind, wurden für ihre Verbrechen in Abu Ghraib zu geringen Gefängnisstrafen  verurteilt und nach wenigen Jahren in die Freiheit entlassen. Geplante, systematische und kontinuierlich durchgeführte Folteraktionen, so wurde von offiziellen amerikanischen Stellen behauptet, gab es nicht.
Ähnliches wurde gesagt, als die Öffentlichkeit in Europa erfuhr, dass mit sogenannten Renditions- oder Auslieferungsflüge der CIA terrorverdächtigte Personen entführt wurden, um diese in Geheimgefängnissen in Ländern wie Libyen, Syrien, Polen, Rumänien und anderen Ländern zu interrogieren und zu foltern. „Wir billigen Folter nicht. Die USA achten internationale Verpflichtungen und Völkerrechte“ erklärte US Aussenministerin Condoleezza Rice in Berlin im Dezember 2005. Bundeskanzlerin Merkel begrüsste diese Versicherung.
Wie unwahr diese Aussagen waren, ist schon lange bestätigt worden,  bereits im Jahr 2003 durch den in Skopje illegal verhafteten Deutschen Khalid al-Masri. Er wurde von der CIA  nach Bagram in Afghanistan geflogen und dort gefoltert.
Die Untersuchungen (2006/07)  des ehemaligen Abgeordneten im Europarat, Dick Marty, und auch die des UN Sonderberichterstatters für Folter, Manfred Nowak (2005) und die Recherchen des Europa Parlaments (2006) über CIA Geheimgefängnisse in Europa, Asien und dem Mittleren Osten haben ein düsteres Bild der Missachtung bestehenden Rechts und der Verletzung ethisch-moralischer Grundwerte aufgezeigt.
Mit wenigen Ausnahmen hat die offizielle Welt hierzu geschwiegen. Tun Dr. Mahathir bin Mohamed, Premierminister von Malaysien (1981-2003) ernannte im Jahr 2005 eine Kriegsverbrecherkommission, die unter anderem Folterverbrechen untersuchen sollte. Der Ire, Denis Halliday, mein Vorgänger in Bagdad als Koordinator für das humanitäre Programm der UNO im Irak und ich sind Mitglieder dieser Kommission. In den Jahren 2011/12 haben wir in Kuala Lumpur Zeitzeugen und Folteropfer, die in den Gefängnissen von Bagram, Abu Ghraib und Guantanamo inhaftiert waren, eingehend hinterfragt. Dazu gehörte auch Satar Jabar, der gefolterte Mann in der Kutte! Wir wissen  aus erster Hand mit welchen Foltermethoden in diesen Gefängnissen vorgegangen wurde.
In zwei  Bänden, die im Jahr 2012 erstellt wurden,  ist Folter Beweismaterial von dem ehemaligen Premierminister Mahathir an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag versandt worden. Das Büro des ICC Anklägers in Den Haag reagierte fünf Monate später, im Dezember 2012, mit einem Standard Brief, dass „der Gerichtshof sich in diesem Fall für nicht zuständig sehe!“ Im Juni 2014 wurden von Halliday und mir, anlässlich einer Irak Anhörung im englischen Parlament,  dasselbe Beweismaterial über Folter  Abgeordneten im Unterhaus und im House of Lords überreicht. Eine Reaktion hat es aus London bisher nicht gegeben.
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass sowohl nationale als auch multi-nationale Einrichtungen offensichtlich bisher  nicht bereit gewesen sind, eine Anklage gegen die Macht USA zu erheben.Obwohl die Vereinigten Staaten kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshof sind, wäre eine ICC Anklage durchaus möglich.
Am 9. Dezember 2014 wurde vom US Senat eine Zusammenfassung von 525 Seiten des Berichts über CIA Folter veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist von grosser Wichtigkeit. Zunächst muss   diese Entscheidung des amerikanischen Senats, der bis Ende 2014 noch von einer Majorität der demokratischen Partei besetzt war,   begrüsst werden. Die inzwischen eingetretene Mehrheit der republikanischen Partei hätte eine solche Veröffentlichung der Verbrechung der Regierung Bush ohne Zweifel zu verhindern versucht. Wichtiger noch ist die Tatsache, dass der US Senat durch diese Veröffentlichung offiziell bestätigt hat, dass durch die grausame, entwertende und inhumane Behandlung von Gefangenen,  die UN Anti-Folter Konvention und die Genfer KonventionIII und anderes internationales und US nationales Recht erheblich verletzt worden sind.
Der nächste Schritt müsste nun sein, dass die amerikanische Justiz die  Verantwortlichen für diese Folterverbrechen zur Rechenschaft zieht. Dies ist bisher nicht geschehen. US Präsident Obama versichert, dass er alles tun wird, „dass so etwas nie wieder geschieht“ und dass solche  (Folter) „Techniken der Vergangenheit angehören“. Er weigert sich aber, zu dem Thema“Rechenschaftspflicht“ Stellung zu nehmen. Ein ähnliches Schweigen kommt auch aus dem amerikanischen Kongress.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Prinz Zeid Raad al-Hussein, weisst darauf hin, dass es „völkerrechtlich sonnenklar sei, dass die Vereinigten Staaten, die die UN-Konvention gegen Folter von 1994 ratifiziert haben, jetzt die Pflicht haben, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten“.Es ist trotzdem davon auszugehen, dass die amerikanische Justiz keine Schritte gegen die Verantwortlichen unternehmen wird.
Mein Vorgänger in Bagdad, Denis Halliday, und ich fordern daher, dass der Internationale Strafgerichtshof sich nun vorbereitet auf eine Übernahme der Verantwortung für die Gerichtsbarkeit des Folterverfahrens. An verlässlichem Beweismaterial wird es nicht fehlen. Eine entsprechende von uns initiierte Petition ‚Rechenschaftspflicht: Ja Straffreiheit: Nein‘ ist gegenwärtig in 15 Sprachen im Umlauf und zeigt bereits eine weltweite Zustimmung für diese Forderung.Unterstützt wird damit auch der Hinweis des UN-Sonderberichterstatters für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson QC, dass „Folter ein Verbrechen darstellt, dass der universellen Gerichtsbarkeit untersteht“.
Bürger überall sind besorgt, dass Untätigkeit  und Doppelmoral unserer Regierungen den Frieden und die Sicherheit der Menschen weiterhin gefährdet. Europa darf nicht länger schweigen!
Hans-C. von Sponeck, Beigeordneter UN-Generalsekretär a.D.

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